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   VG München, 14.07.2008 - M 8 K 07.2518   

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https://dejure.org/2008,74521
VG München, 14.07.2008 - M 8 K 07.2518 (https://dejure.org/2008,74521)
VG München, Entscheidung vom 14.07.2008 - M 8 K 07.2518 (https://dejure.org/2008,74521)
VG München, Entscheidung vom 14. Juli 2008 - M 8 K 07.2518 (https://dejure.org/2008,74521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung;Keine unterschiedliche Struktur im Innern des Gevierts gegenüber der Straßenrandbebauung erkennbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG München, 14.07.2008 - M 8 K 07.2518
    2.2.1 Durch zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen ist geklärt, dass als nähere Umgebung im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB der umliegende Bereich anzusehen ist, auf den sich die Ausführung des Vorhabens auswirken kann, und der seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (grundlegend BVerwG, Urt. vom 26.5.1978, BVerwGE 55, 369, 380 f.; st. Rspr., vgl. auch BVerwG, Beschl. vom 29.4.1997, BauR 1997, 804 f.).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der

    Auszug aus VG München, 14.07.2008 - M 8 K 07.2518
    Wie weit die wechselseitige Prägung reicht, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls (BVerwG, Beschl. vom 20.8.1998, BRS 60 Nr. 176), dieser Grundsatz gilt auch bei der Beurteilung der Frage, ob einer Straße trennende oder verbindende Wirkung zukommt (BVerwG, Beschl. vom 10.6.1991, Buchholz 406.11 § 34 Nr. 143, insoweit klarstellend zum Urt. vom 6.7.1984, BRS 42 Nr. 26).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 4 B 67.97

    Bauplanungsrecht - Begriff der näheren Umgebung im unbeplanten Innenbereich;

    Auszug aus VG München, 14.07.2008 - M 8 K 07.2518
    2.2.1 Durch zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen ist geklärt, dass als nähere Umgebung im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB der umliegende Bereich anzusehen ist, auf den sich die Ausführung des Vorhabens auswirken kann, und der seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (grundlegend BVerwG, Urt. vom 26.5.1978, BVerwGE 55, 369, 380 f.; st. Rspr., vgl. auch BVerwG, Beschl. vom 29.4.1997, BauR 1997, 804 f.).
  • VGH Bayern, 19.10.2000 - 2 B 98.2222

    Bauleitplanung: Grenzen eines Anschlussbebauungsplans für Mischgebiete nach altem

    Auszug aus VG München, 14.07.2008 - M 8 K 07.2518
    Es darf nicht nur diejenige Bebauung als erheblich angesehen werden, die gerade in der unmittelbaren Nachbarschaft des Baugrundstücks überwiegt, sondern es muss auch die Bebauung der weiteren Umgebung des Grundstücks insoweit berücksichtigt werden, als sie noch prägend auf dasselbe einwirkt (so auch BayVGH, Urt. vom 19.10.2000, BayVBl. 2001, 723, 724).
  • VG München, 02.08.2010 - M 8 K 09.2872

    Im Rahmen des § 34 BauGB sind die Einfügungskriterien unabhängig voneinander zu

    In diesem Zusammenhang werde insbesondere auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 14. Juli 2008 (Az: M 8 K 07.2518) hingewiesen.

    Eine unterschiedliche Bebauungsstruktur dergestalt, dass sich eine deutlich massivere Straßenrandbebauung klar von einer kleinteiligeren im Inneren des Gevierts absetzen würde (vgl. hierzu VG München vom 14.07.2008, Az. M 8 K 07.2518 - juris), ist vorliegend aufgrund der bestehenden Durchmischung ein-, zwei- und dreigeschossiger Gebäude nicht erkennbar.

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